
PHA – Ein neues Level
Kunststoffe sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Mit PHA zeigen wir, dass es auch anders geht: ein Material, das von der Natur inspiriert ist und neue Wege in der…
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Am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Das Wachstumschancengesetz bringt wichtige Steueränderungen mit sich. Eines dieser Änderungen betrifft die Freigrenze für Aufwendungen an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind.
Bisher durften Aufwendungen für z. B. Werbeartikel an solche Personen den Gewinn nicht mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro nicht überstiegen.
Mit dem neuen Gesetz wird diese Freigrenze ab 2024 auf 50 Euro angehoben.
Im Entwurf des Gesetzes war bereits die Anhebung der Freigrenze für „Aufwendungen an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind“ von 35 Euro auf 50 Euro vorgesehen. Diese Änderung hat sowohl die Abstimmung im Bundestag als auch im Bundesrat passiert (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gilt nun die neue Gesetzesregelung, die für die Finanzverwaltung eine höhere Freigrenze formuliert.
Für Kunden der Werbeartikelbranche ist diese Anhebung der Grenze von 35 auf 50 Euro pro Empfänger pro Jahr sicherlich eine erfreuliche Entwicklung. Lange Zeit wurde dies gewünscht, und nun ist es endlich umgesetzt worden.
Neben dieser Änderung gibt es jedoch auch andere neue Regelungen, die für Unternehmen von Bedeutung sind:
Es lohnt sich daher, die Neuregelungen des Wachstumschancengesetzes mit ihrem Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer zu besprechen.
Diese Maßnahme soll vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlasten und die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern. Zudem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können.

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